Helfergrundausbildung
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
- Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) (Ausführungsbestimmungen: In Landesverbänden, in denen Einheiten ohne Wasserrettungsbezug tätig sind (z.B. ABC / Betreuung / Sanität), können für diese Helfer die Voraus setzungen Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) entfallen.)
- Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321)



